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Expertenrat

Mein Sohn hat das Haus übernommen. Wie verfahren wir mit der bestätigten Heizungsförderung?

Frage von Roland G. am 16.11.2023 

Ich habe die Zusage einer BAFA-Förderung für eine Pelletheizung 2022 bekommen und muss die Heizung bis September 2024 fertigstellen. (Ist mit dem Heizungsbauer im Mai 2024 geplant). Jetzt hat mein Sohn das Haus übernommen. Gilt die Förderung auch für ihn? Er bräuchte die Rechnungen, aber der Antrag läuft auf meinen Nahmen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Heizung ist an Sie als Person gebunden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die geplante Maßnahme umzusetzen. Das BMWK schlägt folgende Varianten vor:

1) Die Investitionen werden durch Sie fertiggestellt sowie der Verwendungsnachweis und die Rechnungen entsprechend eingereicht.

2) Ihr Sohn führt die Investitionen durch, aber Sie verpflichten sich vertraglich zur Übernahme der Kosten. Der Verwendungsnachweis inklusive der Kostennachweise wird durch Sie eingereicht.

Alternativ können Sie die Förderung stornieren und neu beantragen. Das funktioniert jedoch nur, wenn noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben wurden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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