Ich habe die Zusage einer BAFA-Förderung für eine Pelletheizung 2022 bekommen und muss die Heizung bis September 2024 fertigstellen. (Ist mit dem Heizungsbauer im Mai 2024 geplant). Jetzt hat mein Sohn das Haus übernommen. Gilt die Förderung auch für ihn? Er bräuchte die Rechnungen, aber der Antrag läuft auf meinen Nahmen.
Die Förderung der Heizung ist an Sie als Person gebunden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die geplante Maßnahme umzusetzen. Das BMWK schlägt folgende Varianten vor:
1) Die Investitionen werden durch Sie fertiggestellt sowie der Verwendungsnachweis und die Rechnungen entsprechend eingereicht.
2) Ihr Sohn führt die Investitionen durch, aber Sie verpflichten sich vertraglich zur Übernahme der Kosten. Der Verwendungsnachweis inklusive der Kostennachweise wird durch Sie eingereicht.
Alternativ können Sie die Förderung stornieren und neu beantragen. Das funktioniert jedoch nur, wenn noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben wurden.