Ich beabsichtige, in meiner eigenen und von mir bewohnten Doppelhaushälfte Baujahr 1979, alle Zimmertüren (7 Stück) zu erneuern. Kann ich eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen und beantragen?
Fördermittel für neue Innentüren gibt es nur im Rahmen einer barrierefreien Sanierung. In diesem Fall müssen Sie Türen einbauen, mit denen Sie die Durchgangsbreite auf mindestens 80 cm erweitern, welche in einer Höhe von 0,85 - 1,05 m einen Türdrücker aufweisen. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent über das KfW-Programm 455-B oder günstige Darlehen über das KfW-Programm 159, die Sie vor dem Beginn der Bauarbeiten beantragen müssen.
Wichtig: Da die Fördertöpfe für dieses Jahr bereits leer sind, steht Ihnen die Zuschussförderung frühestens 2022 wieder zur Verfügung. Darlehen können Sie nach wie vor beantragen.
Planen Sie keine barrierefreie Sanierung, können Sie die Lohnkosten für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Ohne technische Vorgaben einhalten zu müssen, erhalten Sie auf diese Weise eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten. Wie Sie die Förderung beantragen erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".