Ich bin Besitzer eines Einfamilienhauses vom Baujahr 1955. Im Erdgeschoss wohnt meine Tochter, die erste Etage ist an meine Ehefrau vermietet, die dort Nachhilfeunterricht erteilt. Ich beabsichtige, das Haus an meine Tochter zu überschreiben. Kann sie dann für die Dachsanierung und den Heizungstausch (momentan ist eine 30 Jahre alte Gasheizung/Niedertemperaturkessel) Fördergeld bei der BAFA beantragen?
Als Eigentümerin ist Ihre Tochter nach der Überschreibung dazu berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Für die selbstgenutzte Wohneinheit kann sie dabei sogar den Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus beantragen, wenn sie Fördermittel für die neue Heizung in Anspruch nimmt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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