Ich bin mit einer Wohnung Miteigentümer an einem 10-Familienhaus (Wohnungseigentümer-Gemeinschaft). Bei einer Sanierungs-Förderung wird ja künftig teilweise unterschieden, ob der Eigentümer Selbstnutzer/Vermieter ist und ggf. bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dies dürfte bei vielen Eigentümern unterschiedlich sein. Kann/muss auch künftig der Verwalter im Auftrag der Gemeinschaft den Förderantrag für das ganze Haus stellen oder muss jeder Eigentümer für sich selbst einen eigenen Antrag einreichen?
Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme darüber, wer Fördermittel beantragen kann. Bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist das in der Regel die Gemeinschaft bzw. ein Vertretungsberechtigter (Verwalter etc.). Bei einer Sanierung am Sondereigentum kann hingegen jeder Eigentümer selbst Förderanträge einreichen.