Können meine Partnerin und ich getrennt einen BAFA-Antrag für die Renovierung unseres Hauses im gleichen Jahr stellen, um beide je 60.000 € Investitionssumme auszuschöpfen?
Maßgebend für die Höhe der pro Kalenderjahr anrechenbaren Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass es in Ihrem Fall keine Vorteile bringt, zwei Anträge zu stellen. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten Sie hier von Ihrem Fördergeber oder über das BMWK-Infotelefon unter der Rufnummer 0800/0115 000.
Es ist allerdings möglich, für einen Teil der Kosten (maximal 40.000 Euro) den Steuerbonus für die Sanierung zu nutzen. Nehmen Sie diesen in Anspruch, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten nachträglich steuerlich geltend machen und über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Wichtig ist allerdings, dass sich die Kosten eindeutig den verschiedenen Förderangeboten zuordnen lassen. Außerdem muss Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein, um von der vollen steuerlichen Förderung zu profitieren.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.