Wir sanieren gerade unser Haus Bj 1970 im Rahmen des KfW-Programmes 261 zu einem EH55. Jetzt hätte ich eine Frage zu den förderfähigen Kosten. Ich lese die aktuelle Unterlage der KfW „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ so, dass auch der neue Bodenbelag gefördert wird, da eine neue Fußbodenheizung inkl. Estrich eingebaut wird und es sich um eine ein BEG-WG handelt - Stimmt das so?
Das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen führt "Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten. Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge, Wandverkleidung*" mit auf. Sofern es um eine BEG-WG-Förderung (geförderte Effizienzhaus-Sanierung) geht, gehen wir also davon aus, dass Sie die Kosten für den Bodenbelag bei der Förderung mit anrechnen können. Voraussetzung ist, dass Sie eine förderbare neue Heizung einbauen oder die Anlage optimieren und eine Fußbodenheizung nachrüsten.
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