Werden nur Fliesen von der KfW gefördert oder auch PU-Böden?
Geht es um eine Sanierung zum Effizienzhaus, gibt es hier keine Einschränkungen. Im Infoblatt zu den förderbaren Maßnahmen finden Sie zum Beispiel bei der Heizungssanierung mit Nachrüstung einer Flächenheizung folgenden Hinweis: "Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge". Analog heißt es im Kontext der Bodendämmung: "bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt
wird)".
Geht es um eine Einzelmaßnahme am Gebäude, bekommen Sie seit 2023 keine Förderung mehr für Bodenbeläge. Kosten eines neuen Estrichs lassen sich allerdings anrechnen. Haben Sie den Antrag noch 2022 oder früher gestellt, gibt es diese Einschränkung nicht.