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Expertenrat

Lässt sich die BEG-WG-Förderung ändern, sodass ich für die Heizung eine BEG-EM-Förderung bekomme?

Frage von Silvio G. am 03.10.2023 

Kann man eine bestätigte Förderung Zuschuss 461 KFW 85 EE in Zuschuss KFW 100 EH ändern, da über die BAFA die Heizungsanlage (Wärmepumpe mit Erdwärmesonde) gefördert werden soll?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BMWK schreibt dazu: "Sollte es im Bauablauf passieren, dass die geplante Effizienzhaus-Stufe nicht erreicht wird, ist eine Änderung der Zusage beziehungsweise der Antragsbestätigung möglich. Das Bau- oder Sanierungsvorhaben wird weiterhin gefördert, allerdings mit dem entsprechend niedrigeren Fördersatz." Der Wechsel in eine schlechtere Stufe sollte damit kein Problem darstellen.

Problematisch ist jedoch die Kombination von BEG-WG- und BEG-EM-Förderung. Denn diese ist heute nicht mehr zulässig. So heißt es unter Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie: "Eine Kombination mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."

Das heißt: Sie können das Gebäude zunächst auf den EH-100 Standard sanieren. Ist das Vorhaben abgeschlossen, können Sie BEG-EM-Mittel zur Heizungsförderung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge für den Heizungstausch vergeben haben.

Um dabei keine Gelder zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002.

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Kommentare

Silvio G.

Der KFW Antrag für mein 85 EE Haus wurde am 01.09.2021 genehmigt. Galt zu diesem Zeitpunkt schon das Kumulierungsverbot gemäß der neuen BEG.EM Richtlinie von heute (Zuwendungsbescheid BAFA war vom 10.11.2021)? Geplant ist die Einreichung der Unterlagen für ein 100 EH + BEG EM (nur Heizung).

ENERGIE-FACHBERATER 

Nein, am 01.09.2021 gab es die Hürde noch nicht. Sie ist allerdings in der BEG-WG- und der BEG-EM-Richtlinie festgelegt. Das heißt, auch wenn die Regelung zum damaligen Zeitpunkt nicht galt, ist Sie heute bindend, wenn Sie bereits BEG-WG-Fördermittel beantragt haben und BEG-EM-Fördermittel zusätzlich beantragen wollen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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