Die neue BEG hat ja viele Dinge vom BAFA übernommen. Leider kann ich nirgends finden, ob jetzt weiterhin die Materialkosten bei Eigenleistung gefördert werden, wie es vom BAFA geändert wurde, um auf den Handwerkermangel zu reagieren oder ob jetzt zwingend eine Installation durch eine Fachfirma notwendig ist.
Wir arbeiten im Vertrieb von Biomasseanlagen und natürlich möchten wir unsere Kunden korrekt beraten, allerdings habe ich mir nach dieser Frage die Finger wund gegoogelt ohne wirklich informative Ergebnisse.
In der BEG-EM-Richtlinie gibt es dazu keine Änderung im Vergleich zum Jahr zuvor. Hier heißt es: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."
Wir gehen daher davon aus, dass die Förderung von Eigenleistungen nach wie vor möglich ist, wenn ein Fachexperte (Handwerker oder Energieberater) die fachgerechte Durchführung bestätigt. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen leider erst dann geben, wenn das zugehörige Infoblatt über förderbare Maßnahmen und Leistungen veröffentlicht wurde, welches konkrete Informationen gibt. Das sollte Ende Februar der Fall sein.