Können der BAFA und KfW Antrag auch gestellt werden, wenn der Hauseigentümer im EU-Ausland lebt? Das Sanierungsobjekt befindet sich in Deutschland?
In Punkt 7.1 der BEG EM Richtlinie heißt es: "Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beiträgt.". Ihrer Anfrage zur Folge sind beide Voraussetzungen erfüllt, wodurch eine Förderung möglich sein sollte. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie hierzu von den Sachbearbeitern des BAFA oder der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter den Rufnummern 06196 908-1625 (BAFA) und 0800 539 9002 (KfW).
Denken Sie daran, dass Sie BEG-EM-Zuschüsse und BEG-WG-Darlehen seit 2023 nur noch zeitlich getrennt voneinander in Anspruch nehmen können. In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu "Eine Kombination [der BEG EM Förderung, Anm. d. Red.] mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."