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Expertenrat

Hängt die Förderung bei dem Bau eines Mehrfamilienhauses von der Größe der einzelnen Wohnungen ab oder sind nur Gesamtkosten und Anzahl der Wohneinheiten entscheidend?

Frage von Christian S. am 22.09.2021 

Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses (EFH) mit einer Einliegerwohnung (ELW), sprich ein Haus mit 2 Wohneinheiten(WE). Gebaut werden soll mit einer Fertighausfirma im Energiestandard KFW55-EE oder besser. Dem geschuldet beschäftigen wir uns natürlich mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten, KFW-Programm 261/262 (Kredit) und 461 (Zuschuss). Nun habe ich das Problem, dass 2 unterschiedliche Aussagen zu folgender Fragestellung im Raum stehen und ich nicht sicher bin, welche Aussage nun wirklich die korrekt ist:

Fragestellung: Bekomme ich für diese 2 WE pauschal die volle Förderhöhe, wenn ich für das gesamte Hausbauprojekt über 300.000€ Kosten nachweißen kann? Die gesamten Hausbaukosten (Haus + Keller, ohne Gründstückskosten.... ) belaufen sich auch 400.000 €. Die 1. WE hat 135m² und die 2. WE (ELW) hat 25m². Gebaut wird KFW55-EE mit einer gesamten Wohnfläche von 160m². Der Quadratmeterpreis wäre somit 2.500 €.

1. Aussage (telefonisch von der KFW): Der gesamte Hausbau, sprich die 400.000€, werden als ein gemeinsames Projekt gesehen. Die gesamte Bausumme wird nicht gesplittet zwischen den 2 WE, weder über die Quadratmeteranzahl oder Sonstiges. Somit liegt das gesamte Projekt über den max. förderfähigen Kosten von 300.000€ und wir bekommen den maximalen Zuschuss (52.500€).

2. Widersprüchliche Aussage (Fertighaushersteller): Die gesamte Hausbausumme von 400.000€ wird am Ende sehr wohl gesplittet. Sprich die 400.000€, welche zudem am Schluss mit Rechnungen nachgewiesen werden müssen, werden mittels der Quadratmeteranzahl der einzelnen WE gesplittet. Die 1. WE (135m^2) landet somit bei 337.500€ und die 2. WE (ELW mit 25m^2) landet somit bei nur 62.500€. Somit würde ich für die 1. WE die volle Förderung bekommen, jedoch für die 2. WE nicht, da wir durch diese Splittung hier nicht mehr auf 150.000€ für die maximale Förderung kommen.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob die beiden KFW-Programm 261/262 (Kredit) und 461 (Zuschuss) in diesem Beispiel miteinander kombinierbar sind. Sprich ob wir z.B. für die 1. WE die Kreditvariante und für die 2.WE (ELW) die Zuschussvariante nutzen können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unsere Informationen decken sich mit den aufgeführten Aussagen der KfW. Das heißt: Integrieren Sie eine Einliegerwohnung in das Haus, steht Ihnen die doppelte Höhe der förderbaren Kosten zur Verfügung. Wichtig ist allerdings, dass es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Einliegerwohnung beim Neubau gleich mit einplanen" auf unserem Partnerportal aktion-pro-eigenheim.de

Eine gemeinsame Beantragung von Zuschüssen und Darlehen ist möglich, sofern sich die Kosten nicht überschneiden. In diesem Fall stellen Sie nicht einen gemeinsamen, sondern einzelne Förderanträge je Wohneinheit. Das Mehrfamilienhaus kann auf diese Weise in eine Zuschuss- und eine Kreditförderung aufgeteilt, die insgesamt förderfähigen Kosten aber nicht erhöht werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Portalpartner Wüstenrot.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für den Bau eines Effizienzhauses herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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