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Expertenrat

Können wir die Elektroarbeiten im Altbau von 1962 fördern lassen?

Frage von Sebastian O. am 25.07.2023 

Im Maßnahmenkatalog der KfW zu Programm 261 gibt es den Begriff Umfeldmaßnahmen. Soweit ich auf Ihrer Seite gelesen habe, gibt es keine direkte Förderung der Elektroinstallation. Da der Altbau (Bj 1962) mit seinen über 60 Jahre alten Leitungen und einem einzigen Sicherungskasten bzw. -örtchen (3 Stockwerke) und keinen FIs alles andere als sicher sein kann, möchten wir dies nun mithilfe eines Bekannten, der zugleich Elektroingenieur ist, entsprechend selbst modernisieren.

Können wenigstens die Materialkosten nach erbrachter Eigenleistung und anschließender Verkabelung der neuen Sicherungskästen und Abnahme durch einen Elektriker geltend gemacht werden? Immerhin handelt es sich hierbei um notwendige Umfeldmaßnahmen, die einen sicheren und effizienten Betrieb der neuen Lüftungs-, Heizungsanlagen sowie Wärmepumpe, der PVT-Module, Wechselrichter, elektrischer Rollläden, SmartHome-Komponenten etc. gewährleisten sollen.

Und wie sieht es mit den uralten Wasserleitungen aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Bezug auf die elektrische Infrastruktur im Gebäude können alle unmittelbar mit einer geförderten Anlage verbundenen Arbeiten und Materialien gefördert werden. Ähnlich verhält es sich auch bei anderen Bauteilen wie den Wasserleitungen. Beachten Sie dazu das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen vom BAFA.

Eine Einschränkung ergibt sich bei der Förderung von Eigenleistung. Denn in diesem Fall schließt der Gesetzgeber die Förderung von Umfeldmaßnahmen aus. Um Eigenleistungen handelt es sich dabei immer, wenn die Durchführung nicht geschäftsmäßig erfolgt und Sie keine Rechnung von Ihrem Fachbetrieb bekommen.

Im Infoblatt heißt es dazu unter Punkt 1.6: "Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert." und: "Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung nach Nummer 1.3."

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