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Expertenrat

Ab wann zahlt das BAFA die Förderung für die Energieberatung über das neue Verfahren aus?

Frage von Jasper G. am 27.06.2023 

Ich habe Folgendes gelesen: "Ab dem 1.7.2023 können im Portal mit dem neuen Antragsformular Zuschussanträge gestellt werden. Die Einreichung von Verwendungsnachweisen über die Internetseite ist in diesen Vorgängen aber voraussichtlich erst Ende September möglich".

Heißt dies, dass die iSFPs erst ab Ende September gültig sind und die Förderung auch erst dann ausgezahlt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA (siehe Punkt 8.4 der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude). Ist das Einreichen der Verwendungsnachweise erst verzögert möglich, gilt das auch für die Auszahlung. Ob die zwischenzeitlich ausgestellten iSFPs bereits vor dem Abschluss des Förderverfahrens gültig sind, ist aktuell nicht eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt die Ausstellung ab Juli 2023 aber unabhängig von der Förderung.

In Punkt 8.4.3 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) heißt es allerdings: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP [...]". Das lässt vermuten, dass die Förderung abgeschlossen sein muss, um den iSFP-Bonus zu erhalten.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass der Sanierungsfahrplan erst mit dem Verwendungsnachweis für die BEG-EM-Förderung abschließend beschieden und die entsprechende Förderung ausgezahlt worden sein muss. Zur Antragstellung muss der iSFP dem Energieberater nur vorliegen (siehe Punkt 2.33 BEG FAQ). Durch die verzögerte Nachweis- und Fördermöglichkeit entstehen abgesehen vom späteren Erhalt der Förderung also keine Nachteile.

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