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Expertenrat

Wenn ich in diesem Jahr Fördermittel für neue Fenster und im kommenden Jahr Fördermittel für neue Türen beantrage, gilt dann auch die Sperrfrist?

Frage von Christoph B. am 10.11.2023 

Ich plane, sowohl meine Haustüren als auch meine Fenster zu modernisieren. Aktuell ist meine Überlegung, die Haustürenförderung noch dieses Jahr zu beantragen (mit dem aktuellen Förderprogramm 15 %) und mit den Fenstern bis 2024 zu warten. Handelt es sich bei der Förderung von Haustüren und Fenstern im engeren Sinne um zwei unterschiedliche Förderungsprogramme bzw. muss ich etwas beachten in Bezug auf Sperrfristen etc., wenn ich Förderungen in 2023 und 2024 (ggf angepasstes Programm) in Anspruch nehmen will?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall ist nichts weiter zu beachten. Sperrfristen gelten nur dann, wenn Sie Fördermittel für eine Maßnahme stornieren und dann erneut beantragen. Der Austausch der Fenster und der Einbau neuer Türen sind zudem nicht als identische Maßnahme zu werten.

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