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Expertenrat

Ich lasse meine Heizung durch einen Fernwärme-Anschluss tauschen. Welche Förderung bekomme ich?

Frage von Anton H. am 23.02.2024 

Meine 30 Jahre alte Ölheizung soll auf Fernwärme umgebaut werden. Fernwärme-Anschluss mit Übergabestation besteht bereits. Welche Zuschüsse kann ich wo beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Maßnahme bereits begonnen hat, bleibt Ihnen nachträglich nur der Steuerbonus für die Sanierung nach §35 c EStG. Nutzen Sie diesen für sich, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben zur Förderung der Fernwärmeheizung nicht, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für Handwerker für sich nutzen. Mit diesem machen Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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