Zu der Heizungsförderung für Heizungstausch in Bestandsgebäuden habe ich folgende Info gefunden:
Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien: Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden gleich gefördert, die Basisförderung beträgt einheitlich 30 Prozent.
Soweit ich weiß, erfüllt biogenes Flüssiggas diese Voraussetzung. Würde man also auch eine Förderung für eine neue Flüssiggasheizung erhalten?
Nein, das ist leider nicht der Fall. Gasheizungen sind von der Heizungsförderung ausgenommen. Lässt sich die Anlage mit Wasserstoff betreiben, bekommen Sie den Zuschuss allerdings für die Extra-Kosten der Wasserstofffähigkeit.
Alle förderbaren Heizungsanlagen sind in Nummer 5.3 der BEG-EM-Richtlinie aufgeführt. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen (Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse), elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen sowie Gebäude- und Wärmenetze.