Ich denke darüber nach, mein Haus energetisch sanieren zu lassen. Neben der Dach- und Fassadendämmung gehört da auch die Fußbodendämmung hinzu.
Jetzt stelle ich mir die Frage, inwieweit Kosten für den Abbau und die Entsorgung des alten Bodens sowie die Neueindeckung mit Parkett und Fliesen ebenfalls mit in die Investitionssumme eingerechnet und folgend auch mit entsprechenden Prozentsätzen bezuschusst werden. Bei der Fassadendämmung kann meines Wissens ja Tapezier- und Malerkosten auch angesetzt werden, was aus meiner Sicht ein ähnlicher Sachverhalt wäre.
Förderbar sind grundsätzlich alle Kosten für die Maßnahme selbst sowie damit verbundene Umfeldmaßnahmen. Dämmen Sie beispielsweise das Dach von Außen, bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen nicht nur für die Dämmstoffe selbst, sondern auch für erforderliche Arbeiten am Dachstuhl sowie die neue Dacheindeckung.
Im Falle der Fußbodendämmung bekommen Sie Fördermittel unter anderem für folgende Umfeldmaßnahmen:
Geht es um die Fassadendämmung, können Sie ebenfalls nur direkt mit der Sanierung verbundene Kosten anrechnen. Das wären zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten an der Außenseite der Fassade, wenn Sie eine Außendämmung anbringen. Maler und Tapezierkosten im Innenbereich können Sie hingegen bei einer Innendämmung anrechnen.
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