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Expertenrat

Welche Kosten kann ich bei der Fußbodendämmung fördern lassen?

Frage von Thomas H. am 20.09.2021 

Ich denke darüber nach, mein Haus energetisch sanieren zu lassen. Neben der Dach- und Fassadendämmung gehört da auch die Fußbodendämmung hinzu.

Jetzt stelle ich mir die Frage, inwieweit Kosten für den Abbau und die Entsorgung des alten Bodens sowie die Neueindeckung mit Parkett und Fliesen ebenfalls mit in die Investitionssumme eingerechnet und folgend auch mit entsprechenden Prozentsätzen bezuschusst werden. Bei der Fassadendämmung kann meines Wissens ja Tapezier- und Malerkosten auch angesetzt werden, was aus meiner Sicht ein ähnlicher Sachverhalt wäre.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Förderbar sind grundsätzlich alle Kosten für die Maßnahme selbst sowie damit verbundene Umfeldmaßnahmen. Dämmen Sie beispielsweise das Dach von Außen, bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen nicht nur für die Dämmstoffe selbst, sondern auch für erforderliche Arbeiten am Dachstuhl sowie die neue Dacheindeckung.

Im Falle der Fußbodendämmung bekommen Sie Fördermittel unter anderem für folgende Umfeldmaßnahmen:


  • notwendige Abbrucharbeiten
  • Bauwerkstrockenlegung
  • Aufbringen der Wärmedämmung
  • notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
  • notwendige Maler- und Putzarbeiten
  • Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens
  • notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, zum Beispiel Verlegung von Elektroanschlüssen etc.

Geht es um die Fassadendämmung, können Sie ebenfalls nur direkt mit der Sanierung verbundene Kosten anrechnen. Das wären zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten an der Außenseite der Fassade, wenn Sie eine Außendämmung anbringen. Maler und Tapezierkosten im Innenbereich können Sie hingegen bei einer Innendämmung anrechnen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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