Darf man ohne Weiteres beim Programm 261 (BzA -> Sanierung zu privaten Wohnzwecken) als Einzelunternehmer 25 % des Hauses nach Sanierung betrieblich/gewerblich nutzen?
Grundsätzlich entscheidet das der Energie-Effizienz-Experte im Rahmen einer individuellen Überprüfung. Nach § 106 GEG sind gemischt genutzte Gebäude immer dann getrennt zu betrachten, wenn Folgendes gilt:
Freiberuflich Tätige haben häufig eine wohnähnliche Nutzung, wodurch die BEG-WG-Förderung in der Regel infrage kommt. Alternativ können Sie den Nichtwohnteil aber auch getrennt betrachten, da dieser Ihren Angaben zur Folge mehr als 10 Prozent der Gebäudefläche ausmacht.
Das heißt: Betrachten Sie die Gebäude getrennt voneinander, bekommen Sie keine Förderung für das gesamte Haus - Sie müssen BEG-WG- und BEG-NWG nutzen. Werten Sie (bestätigt von Ihrem Energieberater) die Immobilie ganzheitlich als Wohnhaus, gibt es diesbezüglich nichts weiter zu beachten. Ihrem Vorhaben steht dann nichts im Weg.