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Expertenrat

Ich nutze ein Haus als Zweitwohnsitz. Bekomme ich Fördermittel für die Sanierung?

Frage von Janine H. am 31.01.2024 

Mir wurde das Haus meiner Mutter überschrieben, das dringend saniert werden muss. Ich werde dieses Haus bis zu meiner Rente in ein paar Jahren aber nur als Zweitwohnsitz benutzen können, da dies aufgrund der Distanz zu meinem Arbeitsort nicht anders möglich ist. Kann ich für dieses Haus eine KfW-Förderung bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern Sie Eigentümerin sind, können Sie grundsätzlich eine Förderung (Zuschuss oder Darlehen) für die Sanierung in Anspruch nehmen. Infrage kommen Zuschüsse oder Darlehen, die Sie für Einzelmaßnahmen oder eine ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus erhalten. Geht es um eine KfW-Förderung der Heizung, kommen lediglich der Einkommens- und der Geschwindigkeits-Bonus nicht infrage, da diese selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind.

Beachten Sie außerdem, dass Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser nur dann förderfähige Wohngebäude sind, wenn sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Das ist der Fall, wenn Sie die Gebäude mehr als vier Monate im Jahr nutzen oder mehr Energie verbrauchen, als 25 Prozent des Bedarfs bei ganzjähriger Nutzung (siehe § 2 GEG)

Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Fördermittel" über aktuelle Förderangebote. Laden Sie sich zudem unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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