Es ist in einem Bestandsgebäude der Austausch der Ölheizung zu einer Pellet/Scheitholzkombi geplant. Dazu wird ein Anbau (neue Wohneinheit) errichtet. Kann ich die neue Heizung über den Heizungstausch fördern lassen? Sind die Einbauarbeiten in dem neuen Anbau auch förderfähig?
Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Errichten Sie einen Anbau, in dem eine neue Wohneinheit entsteht, ist dieser in der Regel als Neubau zu werten. Die Sanierungsförderung käme dabei nicht infrage. Versorgt die Heizung beide Gebäudeteile (davon gehen wir aus), sollte die Förderung der Heizung aber dennoch in Betracht kommen. Möglich ist es dabei sogar, die Kosten für einen neuen Heizraum mit anzurechnen (siehe 4.2.7 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen)
Wenn die neue Wohneinheit aus Flächen im Bestand und im Anbau besteht, handelt es sich um eine Sanierung und Sie können die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ohne Weiteres nutzen. Die Förderung der Heizung über das KfW-Programm 458 ist dabei kein Problem.
Generell gilt außerdem: Ist eine Förderung über die BEG-EM (KfW-Programm 458) möglich, können Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für sich nutzen. Gleiches gilt für den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro). Die höhere Förderrate lässt sich dabei aber nur auf eine Wohneinheit anrechnen, da es die beiden Boni nur für selbst nutzende Eigentümer gibt.
Eine rechtlich verbindliche Auskunft bekommen Sie hier nur von Ihrem Fördergeber, nachdem dieser die Situation geprüft hat. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/ 539 9010.