Ich habe letztes Jahr im Juni 2022 bei der BAFA einen Antrag eingereicht für die Förderung einer Wärmepumpe. Dieser wurde auch bewilligt. Ich bin selbst Heizungsbauer und habe die Wärmepumpe sowie im ganzen Haus Wandheizung und Fußbodenheizung installiert. Jetzt, nach dem Einreichen der Rechnungen, hat das BAFA den ZWB widerrufen mit der Begründung, dass Eigenleistungen nicht gefördert werden und das die Wärmepumpe nur von einem Fachunternehmer eingebaut werden darf. Ich als Fachhandwerker darf also bei mir selbst die Wärmepumpe nicht installieren? Zumal ich für die Inbetriebnahme der Wärmepumpe auch noch eine Rechnung habe.
Das ist leider wahr. Haben Sie vor 2023 einen Antrag zur Förderung der Heizung gestellt, sind Eigenleistungen nicht förderbar. Das gilt auch dann, wenn Sie die Arbeiten als ausgebildeter und erfahrener Fachhandwerker erledigen.
Voraussetzung für die BEG-Förderung war bis Ende 2022 die geschäftsmäßige Durchführung aller Arbeiten, die Sie mit einer Rechnung belegen müssen. Das gilt sowohl für den Einbau der Heizung als auch für sämtliche Nebenarbeiten.
Nachträglich haben Sie in diesem Fall leider keine Förderalternative. Denn auch der Steuerbonus für die Sanierung ist an eine geschäftsmäßige Durchführung der Arbeiten gebunden.
Alle Sanierer, die ab 2023 Förderanträge gestellt haben, können Eigenleistungen inzwischen anrechnen. Bestätigt ein Energieberater oder ein Fachbetrieb die fachgerechte Ausführung, sind Materialkosten förderbar. Einzige Ausnahme: Für Umfeldmaßnahmen gibt es bei Eigenleistung keine Zuwendungen.