Wir haben für ein vermietetes Objekt (gehört nur mir) den Zuwendungsbescheid für den Austausch der Heizung erhalten. Mein Ehemann ist Heizungsbauer und arbeitet auch bei einem Fachunternehmen. Nun stellt sich die Frage, ob die Heizung von ihm privat eingebaut werden darf unter Betreuung von seinem Meister/Arbeitgeber oder verlieren wir dadurch den Zuschuss?
Die Fördergeber fordern den Einbau durch ein Fachunternehmen, was mit einer Rechnung nachzuweisen ist. Stellt die Firma Ihnen eine Rechnung, ist der Einbau durch Ihren Ehemann nicht förderschädlich. Das BMWi schreibt dazu: "Eine private Durchführung, auch von Handwerkerinnen bzw. Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümerin/den Gebäudeeigentümer."