Wenn man einen iSFP von einem Energieberater erstellen lässt und dieser von der BAFA genehmigt ist, muss dann die Beantragung der Förderung für die Heizungserneuerung (Wärmepumpe) auch durch den Energieberater erfolgen (Baubegleitung) oder kann man die Förderung selber beantragen?
Möchten Sie den iSFP-Bonus für sich nutzen, müssen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beauftragen. Der Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) vor dem Beginn der Maßnahme, mit der Sie die Förderung der Wärmepumpe selbst beantragen können. Eine umfassende Baubegleitung müssen Sie nicht beauftragen, allerdings ist nach dem Abschluss der Sanierung eine weitere Bestätigung von Ihrem Energieberater erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen". Laden Sie sich außerdem unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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