2024 soll der maximale Förderbetrag für einen Heizungstausch auf 30.000 € begrenzt sein, kann ich den Betrag, der darüber liegt, steuerlich geltend machen?
Das ist nur dann möglich, wenn Sie Vermieter sind und die Kosten als Werbungskosten angeben. In allen anderen Fällen ist eine Kombination aus BEG-Förderung und Steuerbonus für die Sanierung (§35a oder §35c EkStG) aller Voraussicht nach auch in Zukunft untersagt. Möglich ist es aber, die verschiedenen Förderangebote parallel für unterschiedliche Maßnahmen zu verwenden, wenn sich die Kosten nicht überschneiden.