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Expertenrat

Welche Fördermittel gibt es für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus mit ca. 1.500 qm?

Frage von Ulrich P. am 22.03.2021 

Als Miteigentümer in einem Objekt mit 24 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von ca. 1.500 qm, welches aus dem Jahr 1995 stammt und mit einer Erdölzentralheizung ohne Warmwasserversorgung beheizt wird, würde mich interessieren, welche Zuschüsse hier derzeit möglich sind und für welche Energieträger sie gelten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie hier über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM), sofern die neue Heizung zu mindestens 25 Prozent auf regenerativen Energien basiert. Förderbar sind dabei Hybridlösungen aus Gas-Brennwert und Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Aber auch für die Installation einer monovalenten Heizung auf Basis regenerativer Energien bekommen Sie attraktive Fördermittel. Diese liegen bei 20 bis 40 Prozent und lassen sich mit verschiedenen Boni (Austausch Ölheizung sowie Sanierungsfahrplan) um 5 bis 15 Prozent erhöhen. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss oder Förderkredit". 


In der Rubrik "Fördermittel" stellen wir Ihnen weitere Förderangebote vor, die es aktuell für die Sanierung bestehender Gebäude gibt. 

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der Heizung herunter, wenn Sie sich für ein System entschieden haben - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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