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Expertenrat

Ab wann bekomme ich die Heizungsförderung als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses?

Frage von Joachim V. am 30.01.2024 

Ich möchte mir eine Pelletheizung mit Solarthermie im April einbauen lassen. Meine Heizungsfirma gab mir die Aussage, dass ein Haus mit drei Wohneinheiten noch nicht gefördert wird und auch nicht die 20 % Klimabonus bekommen. Können Sie mir das bestätigen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Klimabonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer. Bewohnen Sie eine Wohneinheit im Haus selbst, können Sie den Bonus in Höhe von 20 Prozent daher für die ersten 30.000 Euro an förderbaren Kosten in Anspruch nehmen. Für die übrigen förderbaren Kosten gilt der Fördersatz ohne Klimabonus. Den Emissionsminderungs-Bonus bekommen Sie in beiden Fällen zur Heizungsförderung, wenn die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt.

Zum Antragszeitpunkt gibt es eine Staffelung. Demnach können Privat­personen, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) bei Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum Fördermittel erst ab dem 03.05.2024 online über das Portal "Meine KfW" beantragen.

Sie haben aber noch bis zum 31. August 2024 die Möglichkeit, vor Antragstellung mit der Maßnahme zu beginnen. Die Fördermittel sind dann bis zum 30. November 2024 nachträglich zu beantragen.

Die nachträgliche Antragstellung erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko. Auf Nummer sicher gehen Sie nur, wenn Sie die Mittel erst beantragen (voraussichtlich ab 03.05.2024) und dann die Heizung austauschen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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