Mir gehört ein EFH, in welchem mein Vater aufgrund von lebenslangem Nießbrauch wohnt. Es gibt keinerlei Mietzahlungen/Geldflüsse zwischen uns. Ich habe dort keinen Wohnsitz gemeldet. Die Gasheizung dort ist ca. 30 Jahre alt. Gibt es in dieser Konstellation (Nießbrauch, Eigentümerin hat dort keinen Wohnsitz) eine Fördermöglichkeit?
Ja, Sie können die Förderung der neuen Heizung beantragen und erhalten abhängig vom System eine Förderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent. Einen Überblick geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus".
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Heizungsförderung seit 2024 nur als Eigentümerin beantragen dürfen. Nutzen Sie die Immobilie nicht selbst als Erst- oder Hauptwohnsitz, fallen außerdem die attraktiven Bonusangebote für einen raschen Heizungstausch (Geschwindigkeitsbonus) und geringe Einkommen (Einkommensbonus) weg.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.