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Expertenrat

Können wir den Heizungs-Tausch-Bonus nachträglich in Anspruch nehmen?

Frage von Ewelina L. am 30.10.2023 

Wir haben letztes Jahr eine Luftwärmepumpe mit 10 m2 Solarkollektoren eingebaut (Antrag am 31.05.22 gestellt). Laut Handwerker gibt es nur 35 % Förderung. Laut BAFA 35 % plus 10 % für den Austausch der Gasheizung (30 Jahre alt). Was kann ich jetzt machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend ist in diesem Fall, was beantragt wurde. Haben Sie den Heizungs-Tausch-Bonus für den Austausch der Gasheizung mit beantragt, können Sie diesen bei der Förderung nutzen. Andernfalls ist das nachträglich leider nicht mehr möglich.

Relevant ist unter anderem auch das Antragsdatum. Am 31.05.2022 galt die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) - vom 16. September 2021. Diese enthielt den Heizungs-Tausch-Bonus nur für Ölheizungen. Für Gasheizungen ist letzterer erst seit der Änderungsbekanntmachung vom 21. Juli 2022 verfügbar.

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