Ich habe 2 Fragen: A) KfW 430 mit Energieeffizienzhaus 100: Ich habe letztes Jahr Fenster und Haustüre erneuert und die KfW 430 Zusage für einen erstellten KfW 100 Energiepass erhalten, wenn ich auch in diesem Jahr meine Ölheizung gegen eine Grundwasserwärmepumpe tausche. Dies sind aber nur 17,5 % Förderung und bei der BAFA nun 45 % für Wärmepumpe/Heizungsmodernisierung. Daher würde ich die Fenster/Haustüre Über KfW-Einzelmaßnahmen zu 10 % und BAFA neu mit 45 % nutzen wollen. Geht das, ober übersehe ich etwas?
B) Steuerliche Nutzung: Wenn ich nun KfW oder BAFA für die jeweilige Maßnahme bekomme, kann ich dann nicht noch für den Restbetrag den Steuerbonus ansetzen? "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Hausbesitzer ist § 35c EStG.
Nach Angaben der KfW ist ein Wechsel in eine niedrigere Förderstufe (vom KfW-Effizienzhaus zu Einzelmaßnahmen) immer möglich. Unternehmen müssen Sie dazu nichts, denn die Änderung wird in der "Bestätigung nach Durchführung" vom Energieeffizienz-Experten angegeben und bestätigt. Wir empfehlen Ihnen allerdings, das Vorhaben noch einmal mit einem Berater der KfW abzustimmen. Die Experten erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002.
Auch eine Kombination der verschiedenen Förderprogramme ist möglich, sofern sich die Mittel nicht auf ein und dieselbe Maßnahme beziehen. Um sicherzugehen, sollten Sie sich daher verschiedene Rechnungen für die unterschiedlichen förderfähigen Maßnahmen ausstellen lassen.