Mein Vater ist Eigentümer eines Hauses, das demnächst auf mich überschrieben werden soll. Für dieses Haus hat er bereits die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (Einbau einer Wärmepumpe) beantragt. Diese wurde auch bewilligt und ein Zuwendungsbescheid liegt vor.
Meine Frage nun, kann diese Bewilligung/Zuwendungsbescheid nach Hausüberschreibung auf mich übertragen werden, damit wir die Maßnahme durchführen können und auch wir den Zuschuss erhalten?
Oder ist nach der Überschreibung des Hauses die Bewilligung erloschen, da er nicht mehr der Eigentümer ist? Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen.
In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Vater bleibt Antragsteller und bekommt die Förderung auch ausgezahlt. Das Überschreiben der Förderung ist leider nicht möglich - sie verfällt aber auch nicht.
Sie haben nun drei Möglichkeiten:
1. Die Investitionen werden durch Ihren Vater fertiggestellt. Er reicht den Verwendungsnachweis sowie die Rechnungen ein und bekommt die Förderung ausgezahlt.
2. Sie führen die Investitionen durch, aber Ihr Vater verpflichtet sich vertraglich zur Übernahme der Kosten. Der Verwendungsnachweis inklusive der Kostennachweise wird ebenfalls durch Ihren Vater eingereicht.
3. Sie stornieren die Förderung und beantragen diese nach neuen Förderbedingungen noch einmal.
In den ersten beiden Punkten spielt es keine Rolle, wie Sie sich kostentechnisch einigen. Sie können alle Rechnungen übernehmen und Ihr Vater kann den Zuschuss an Sie weiterreichen. Wichtig ist nur, dass er gegenüber dem BAFA als Antragsteller bzw. Fördermittelempfänger bestehen bleibt.