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Expertenrat

Kann ich die BEG-Förderung neu beantragen, nachdem der Bewilligungszeitraum ausgelaufen ist?

Frage von Thomas R. am 01.11.2023 

Meine bereits durch das BAFA bewilligte Förderung für den Austausch meiner Ölzentralheizung gegen eine Pelletheizung läuft am 31.12.2023 aus. Aus verschiedenen Gründen wurde die Maßnahme noch nicht durchgeführt. Ich möchte gerne einen neuen Förderantrag bei der KfW stellen, weil dem damaligen BAFA-Antrag eine Gesamtkostenschätzung von 17.000 € zugrunde lag und in einem aktuell eingeholten Angebot Kosten in Höhe von 28.000 € aufgelistet werden.

Ich gehe davon aus, dass, wenn ich die bereits bewilligte Förderung des BAFA nicht in Anspruch nehme, ich am 01.01.2024 einen neuen Antrag bei der KfW stellen kann, dem dann 28.000 € Gesamtkosten zugrunde liegen. Das wäre für mich ein großer finanzieller Vorteil, denn statt 45 % von 17.000 € würde ich mit 55 % von 28.000 € rechnen (Bruttoeinkommen über 40.000 €). Gibt es irgendwelche Bedenken gegen diese Vorgehensweise?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist das Vorgehen wie geplant möglich. Es ist allerdings zu prüfen, ob in diesem Fall die Sperrfrist von 6 Monaten gilt. Wäre das der Fall, könnten Sie die Förderung frühestens im Juni 2024 erneut beantragen. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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