Ich habe einen Antrag beim Bafa (BEG EM) auf Förderung eines Heizkesselaustauschs gestellt. Nun möchte ich aber doch einen anderen Kessel als ursprünglich im Antrag angegeben, einbauen lassen. Der neue Kessel ist ebenso wie der im Antrag ursprünglich angegebene Kessel auf der Liste des BAFA und damit förderfähig. Bei beiden Kesseln handelt es sich um Biomassekessel (Kombinationskessel Stückholz/Pellets).
Handelt es sich um einen Kessel aus dem gleichen Fördersegment (Kombikessel für Stückholz und Pellets), können Sie in aller Regel einen anderen einbauen lassen. Ist dieser in der entsprechenden BAFA-Liste förderbarer Geräte enthalten, müssen sie dabei auch keine Meldung ans BAFA machen. Letzteres ist nur dann nötig, wenn der neue Wärmeerzeuger nicht in der BAFA-Liste steht. Die Fachberater prüfen die Unterlagen dann erneut und informieren über die Förderfähigkeit.
Wollen Sie eine andere Heizung einbauen als im Förderantrag angegeben, ist das grundsätzlich auch förderbar. In diesem Fall ist jedoch eine individuelle Prüfung durch die Experten des BAFA nötig. Wir empfehlen die Abstimmung mit Ihrem Fördergeber in jedem Fall, um keine Fördergelder zu verlieren. Die Experten des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
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