Ich möchte meine Ölheizung (36 Jahre) durch eine Gasheizung ersetzen. Mein Haus besteht aus drei Wohneinheiten und umfasst ca. 180 qm Wohnfläche. Frage: Welchen Zuschuss kann ich da als Privatmann erwarten?
Geht es um eine neue Gasheizung mit Brennwerttechnik, können Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit über das Programm 152 beantragen. Die Förderung ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent verbunden, der die zurückzuzahlende Summe reduziert. Lassen Sie im gleichen Zuge auch die alte Heizungstechnik modernisieren (hydraulischer Abgleich, Einbau effizienter Pumpen, Austausch falsch dimensionierter Heizkörper), bekommen Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent. Das gilt zumindest dann, wenn die Ölheizung noch nicht den gesetzlichen Außerbetriebnahmepflichten der EnEV unterliegt. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Fördermittel vor dem Heizungstausch zusammen mit einem Energieberater beantragen müssen.
Sind Sie auf der Suche nach einem kostenfreien und für Sie unverbindlichen Angebot für die neue Heizung, finden Sie dieses über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.