x
Expertenrat

Wir möchten Rollladenkästen und Heizkörpernischen dämmen. Gibt es dafür den Steuerbonus für die Sanierung?

Frage von Simone P. am 03.04.2020 

Gibt es Förderungen für die Beseitigung von Wärmebrücken und wenn ja, welche Vorgaben sind einzuhalten? Wir sanieren ein Haus Baujahr 1938 mit einer bestehenden Außendämmung (4 cm Holzwolleleichtbauplatte) sowie Innendämmung (ebenfalls 4 cm Holzwolleleichtbauplatte). Um die Energiebilanz zu optimieren, sollen die alten Rollladenkästen sowie die Heizkörpernischen (im Zuge der Erneuerung der Heizkörper) mit Porenbeton ausgemauert werden. Kann man diese Maßnahme im Rahmen des Steuerbonus für energetische Sanierungen geltend machen? Gibt es Vorgaben (U-Wertverbesserung? o. Ä.) die zu beachten sind? Und was muss ggf. dokumentiert werden für die Fachunternehmererklärung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um Maßnahmen an der Fassade, bekommen Sie den neuen Steuerbonus für die Dämmung. In diesem Zusammenhang ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K einzuhalten.

Darüber hinaus bekommen Sie den Steuerbonus auch für den Austausch der alten Heizkörper durch spezielle Niedertemperaturheizkörper. Wichtig ist, dass Sie gleichzeitig auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

Die Maßnahmen sind von einem Fachhandwerker durchzuführen. Dieser muss auf einer Vorlage der Steuerverwaltung (wird noch zur Verfügung gestellt) versichern, dass er die Arbeiten fachgerecht ausgeführt hat.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung geben wir im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.

Übrigens: Alternativ zum Steuerbonus können Sie für die beschriebenen Maßnahmen auch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Hier gibt es zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen über das Programm 152 oder einmalige Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430. Weitere Informationen geben wir in den Beiträgen "Förderung für die Dämmung des Rollladenkastens" und "KfW-Förderung für die Optimierung der Heizung".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo