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Expertenrat

Verlieren wir die Förderung, wenn wir nach erhaltenem Zuwendungsbescheid die Planung ändern?

Frage von Lukas K. am 28.09.2023 

Wir sanieren unser Haus auf ein EFH 70. Dabei haben wir einen ISFP aufsetzen lassen. Der Antrag wurde noch vor der großen Veränderung der Förderbedingungen im letzten Jahr gestellt, bedeutet, wir haben einen Kredit von der KFW i.H.v. 150.000 € erhalten.

Meine Frage: Im iSFP ist unter anderem eine Lüftungsanlage innerhalb eines Sanierungsschritts geplant (neben anderen Maßnahmen in diesem Schritt). Ursprünglich wollten wir auch eine verbauen lassen, haben uns dann aber doch dagegen entschieden. Die Frage ist, ob wir die Maßnahme so streichen können, ohne dass die Förderung sich am Ende verändert oder komplett gestrichen wird, weil wir etwas verändert haben bzw. "untererfüllt". Unser Energieberater ist sich leider nicht ganz sicher.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist eine Lüftungsanlage nur im Rahmen der EE-Klasse Pflicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die beantragte Effizienzhausstufe erreichen und die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf erfüllen.

Ist das ohne Lüftungsanlage möglich, sollte es keine negativen Auswirkungen auf die Förderung haben.

Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Auskunft aus der Ferne jedoch leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von Ihrem Energieberater (nach Anpassen der entsprechenden Berechnung) oder von den Sachbearbeitern der KfW. Letztere erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 / 539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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