x
Expertenrat

Der Bauherr saniert mit seiner eigenen Firma. Was ist in Bezug auf Förderung und Rechnung zu beachten?

Frage von Jasper G. am 19.07.2023 

Was für Regelungen gibt es, wenn der Bauherr sein Objekt mit seiner eigenen Firma saniert/modernisiert. Können die Rechnungen ganz normal gestellt und eingereicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Bauleistungen selbst erbringen. Die Kosten erfassen sie dabei als aktivierte Eigenleistungen.

Saniert die Firma des Bauherren eine private Immobilie (kein Eigentum der Firma), sollten Sie Rechnungen hingegen wie gewohnt ausstellen und einreichen können. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo