Was für Regelungen gibt es, wenn der Bauherr sein Objekt mit seiner eigenen Firma saniert/modernisiert. Können die Rechnungen ganz normal gestellt und eingereicht werden?
Nach Angaben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Bauleistungen selbst erbringen. Die Kosten erfassen sie dabei als aktivierte Eigenleistungen.
Saniert die Firma des Bauherren eine private Immobilie (kein Eigentum der Firma), sollten Sie Rechnungen hingegen wie gewohnt ausstellen und einreichen können. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.