Mein Mehrfamilienhaus hat vier Wohneinheiten, wovon ich eine selbst bewohne. Ich plane eine Dachsanierung mit Aufsparrendämmung und Neueindeckung. Einen Teil der betrieblichen Altersversorgung möchte ich dafür auszahlen lassen, weil es sich um einen alten Vertrag handelt, bei dem nur Steuern anfallen, wenn man die monatliche Rentenlösung wählt.
Kranken- und Pflegekasse werden die nächsten 10 Jahre trotzdem monatlich fällig. Was ist für mich rentabler, die steuerliche Anrechnung der Maßnahme oder die Beantragung von Fördermitteln? Von welchen Kriterien ist die Beantwortung meiner Frage abhängig?
Der Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) kommt nur für selbstgenutztes Wohneigentum (keine Vermietung) infrage und ist in Ihrem Fall daher keine Option. Sie können aber BEG-Fördermittel beantragen. Ab 2024 bekommen Sie dabei voraussichtlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent, für den Sie Kosten von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen lassen können. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Summe auf 60.000 Euro an.
Zum Vergleich: Aktuell bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent bzw. 20 Prozent mit Sanierungsfahrplan, für den Sie Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr anrechnen können.
Als Vermieter können Sie alle Kosten, die über die Förderung hinausgehen, wie gewohnt steuerlich geltend machen.
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