Ich habe einen Sanierungsfahrplan erhalten! Ist ein BAFA-Antrag zur Förderung z. B. Fenstertausch immer über den Energieberater zu stellen? Hier werden mir für jeden Antrag 700,00€ in Rechnung gestellt. Wird dann jede Einzelmaßnahme so berechnet, oder kann ich auch ohne Energieberater die Förderung beantragen? Wenn ja, bitte wo?
Außer bei der Förderung des Heizungstauschs und der Heizungsoptimierung ohne iSFP benötigen Sie immer einen Energieberater, wenn Sie BEG-Fördermittel beantragen möchten. Im Falle der Fenstersanierung unterstützen wir Sie gern mit unserem Förderservice für den Fenstertausch.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Energieberater-Kosten im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung mit der geförderten Maßnahme zu 50 Prozent bezuschusst bekommen.
Ohne Energieberater können Sie auf den Steuerbonus für die Sanierung zurückgreifen. Diesen bekommen Sie nachträglich im Zuge der Einkommenssteuererklärung. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro steuerliche Förderung) verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.