Ich wohne in einem Wohngebiet, das ursprünglich als Ferienhausgebiet vorgesehen war. Das heißt, dauerhaftes Wohnen wird geduldet, ist aber offiziell nicht erlaubt. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, KfW Mittel für neue Fenster zu bekommen?
Nach Abschnitt 3 b) der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind Wohngebäude alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen. Fallen Ferien- und Wochenendhäuser in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (Nachfolger der EnEV), bekommen Sie für die Sanierung dieser Immobilien ebenfalls Fördermittel. Davon ausgenommen sind:
Das heißt: Leben Sie dauerhaft oder überwiegend in Ihrem Haus, haben Sie gute Chancen, eine Förderung zu erhalten. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie nach der individuellen Prüfung von Ihrem Fördergeber.
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