Ist eine Zimmerei/Sägewerk das richtige Fachunternehmen gemäß Paragraf 35c Absatz 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes für den Austausch meiner Dachfenster, um den Steuerbonus von 20 % (über 3 Jahre verteilt) zu erhalten?
Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) sind Fachunternehmen alle Betriebem die einem der folgenden Gewerke angehören:
Wichtig ist außerdem, dass die geförderte Maßnahme dem Gewerk des Fachbetriebes entspricht. Wenn der Betrieb regelmäßig Fenster einbaut bzw. der Fenstertausch zu seinem Geschäftszweck gehört, erhalten Sie den Steuerbonus für die Sanierung. Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir, den Sachverhalt mit dem zuständigen Finanzamt oder ihrem Steuerberater zu klären.