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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für die barrierefreie Ertüchtigung der Haustür?

Frage von Clemens S. am 07.11.2023 

Ich habe den Pflegegrad 3 und bin schwerhörig. Da ich jetzt den Hausnotruf bekomme, soll die Haustür mit einem elektronischen Türöffner ausgestattet werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um eine Förderung für die Maßnahme, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen beteiligt sich die Pflegekasse an Maßnahmen, die durch einen Pflegegrad nötig sind. Erhältlich sind dabei bis zu 4.000 Euro in Form eines Zuschusses. Ob Sie diesen bekommen, erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse.

Eine Alternative bietet die Förderung zur Barriere-Reduzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW im Programm 455-B). Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, unter anderem für Maßnahmen zur Orientierung, zur Kommunikation und zur Unter­stützung im Alltag. Dazu gehören Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen genauso wie Not-, Ruf-und Unterstützungssysteme.

Möchten Sie die KfW-Förderung für die geplante Maßnahme nutzen, benötigen Sie zunächst ein Angebot. Mit diesem können Sie die Mittel dann online über das Zuschussportal der KfW beantragen. Diese Aufgabe kann auch ein Stellvertreter mit Vollmacht übernehmen. Anschließend dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Maßnahmen zur Barrierefreiheit herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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