Ich beabsichtige im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eines Wohngebäudes die Erneuerung einer Heizung (> 60.000 Euro) und den Austausch sämtlicher Fenster und Außentüren (ca. 60.000 Euro) vorzunehmen. Geplant sind entsprechend zwei BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen. Sind diesbezüglich jeweils in zwei verschiedenen Kalenderjahren entstandenen Kosten ausreichend oder müssen die Antragstellungen in zwei verschiedenen Kalenderjahren erfolgen? Oder müssen gar beide Bedingungen erfüllt sein, um die Möglichkeit zu haben, förderbare Kosten in Höhe von bis zu 120.000 Euro geltend zu machen? Vielen Dank.
Fördermittel erhalten Sie pro Kalenderjahr bis zur Höhe der förderbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit - auch wenn Sie im Zeitraum mehrere Anträge stellen. Sind die 60.000 Euro durch gestellte Anträge bereits überschritten, bekommen Sie einen neuen Antrag erst im nächsten Kalenderjahr bewilligt. Ob die erste Maßnahme dann bereits abgeschlossen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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