Wir möchten gerne neue Fenster einbauen. Die Frage ist jedoch: Kann man sich ein Angebot aus dem Ausland erstellen lassen für den Antrag?
Das ist grundsätzlich möglich. Im europäischen Ausland ansässige Unternehmen sollten dazu jedoch über einen gleichwertigen Qualitätsnachweis wie die Eintragung in der deutschen Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen. Ferner müssen Rechnungen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.