Ist es möglich, einen Sanierungsfahrplan und einen Förderantrag nachträglich zu ändern? Ich möchte statt einer Luftwärmepumpe lieber eine Erdwärmepumpe einbauen lassen.
Das ist kein Problem. Installieren Sie eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) und entscheiden sich für ein Gerät aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. In allen anderen Fällen können Sie einen formlosen Änderungsantrag über das BAFA-Portal hochladen.
Den iSFP-Bonus erhalten Sie aller Voraussicht nach auch. Denn die Erdwärmepumpe ist mindestens gleichwertig, in der Regel sogar energieeffizienter als die eigentlich geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie die Kosten nur in den ersten Monaten nach der Bewilligung ändern können. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ist die Förderung auf die bewilligte Summe beschränkt. Bei dem Einbau einer Erdwärmepumpe geht das prozentual mit Einbußen einher. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob die Förderung mit einem neuen Antrag nicht höher ausfallen würde. Da verschiedene Wärmepumpen nicht als identische Maßnahmen gelten, müssten Sie keine Sperrfrist einhalten, wenn Sie den Antrag stornieren und neu stellen.
Aber: Ab 15.08.2022 gelten geringere BEG-Fördersätze. Möchten Sie von den aktuellen Förderkonditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förderantrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Wärmepumpe.