Mein Sohn ist Mitarbeiter einer Heizungsfirma und hat alle Befähigungsnachweise für Heizung-und Klimaanlagenbau und hat unsere Luft-Wasser Wärmepumpe eingebaut und hat für die BAFA nur die Materialkosten eingereicht, Rechnung vom September 2022, der Antrag wurde abgelehnt, Begründung: Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an den Antragsteller. Was kann man dagegen unternehmen?
In diesem Fall können Sie leider nichts unternehmen. Denn die Montage in Eigenleistung (auch bei Handwerkern) war zu diesem Zeitpunkt nicht förderbar. Zulässig war nur eine gewerbliche Durchführung, die Sie, wie im Ablehnungsbescheid mitgeteilt, mit einer Rechnung nachweisen müssen.
Auch der Steuerbonus für die Sanierung kommt in diesem Fall leider nicht infrage. Denn dieser setzt ebenfalls die Beauftragung eines Fachhandwerkers voraus.