Soweit ich es verstanden habe, liegt der Förderhöchstbetrag bei 60.000 € und verteilt sich gleichmäßig auf die 3 Wohneinheiten, bedeutet also 20.000 € für jede Wohneinheit als Höchstbetrag.
Aber wie sieht es bei den tatsächlichen Kosten aus? Werden die auch gleichmäßig verteilt? Die erste und selbstgenutzte Wohnung macht etwa 50 % der Gesamtwohnfläche aus und ist zudem die Einzige, die auch das Warmwasser über die Heizung erhält und damit auch grundsätzlich einen höheren Investitionsanteil hätte. Dürfen die Kosten vom Fachunternehmer entsprechend zugeordnet werden?
Gilt für die eigengenutzte Wohnung bei Vorliegen aller Voraussetzungen der Einkommensbonus?
Den Einkommensbonus können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie die Vorgaben (max. 40.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr) erfüllen. Bei einem Mehrfamilienhaus steht Ihnen der Bonus für die Kosten der ersten Wohneinheit zur Verfügung.
Wie in Ihrer Frage beschrieben, ergeben sich in Ihrem Fall förderbare Kosten in Höhe von 60.000 Euro - aufgeteilt auf die drei Wohneinheiten sind das 20.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kosten selbst sind aller Voraussicht nach nicht aufzuteilen. Nach Rücksprache mit der KfW lässt sich diese Frage aktuell jedoch nicht fundiert beantworten, da das Antragsportal für Mehrfamilienhäuser noch in Bearbeitung ist. Sicher ist aber, dass Sie den Bonus für 20.000 Euro an Sanierungskosten erhalten (1/3 der förderbaren Ausgaben).
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