Wir haben eine Zusage auf Förderung für eine Wärmepumpe bei der BAFA. Nun wäre die Förderung bei der KfW 15 % höher. Gilt die Bestellung einer Wärmepumpe schon als Vorhabensbeginn? Die Maßnahme startet erst im April. Falls ja, hätte man nicht Anspruch auf Gleichstellung?
Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages. Demnach ist ein Wechsel nicht mehr ohne Weiteres möglich, wenn die Wärmepumpe bereits bestellt ist.
Würden Sie ab 2024 einen neuen Auftrag vergeben, wäre der Wechsel zur Förderung 2024 möglich. Denn dann würde Folgendes gelten: "Abweichend davon [Sperrfrist] kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn."