Wir haben ein EFH mit Erdwärmepumpe und Fußbodenheizung (KFW 40, EnEV 2007). Wird der nachträgliche Einbau einer Wasserenthärtungsanlage gefördert? Ein effizientes Heizungssystem ist ja bereits vorhanden, sodass ein Heizungstausch nicht erforderlich wäre.
In diesem Fall können Sie leider nur die steuerliche Förderung der Handwerkerkosten in Anspruch nehmen. Auf diese Weise können Sie 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten von der Steuer absetzen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.
Die BEG-Förderung kommt nicht infrage, da Sie hierbei immer auch eine förderbare Maßnahme (Heizungstausch etc.) umsetzen müssen, um Fördermittel für Umfeldmaßnahmne zu bekommen.