In welchem Zeitraum muss nach der Sanierungszusage der KfW mit den Arbeiten begonnen werden.
Geht es um einen Zuschuss über das Programm 430, sind nach Rücksprache mit der KfW 36 Monate Zeit für die Sanierung. Innerhalb dieser Frist muss die Bestätigung nach der Durchführung bei der Bank eingegangen sein.
Beantragen Sie einen Kredit zur Förderung über das Programm 151/152, müssen Sie einen Verwendungsnachweis spätestens 9 Monate nach der Vollauszahlung der Fördermittel bei der Bank einreichen.