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Expertenrat

Wir sind nach Inbetriebnahme des Gasanschlusses in der Grundversorgung. Können wir einfach den Anbieter wechseln?

Frage von Doreen B. am 17.07.2023 

Wir haben vor kurzem einen Gasanschluss legen und eine neue Therme einbauen lassen. Vorher war es eine Ölheizung. Nun hat uns der Grundversorger einen Vertrag zugeschickt, den ich noch nicht unterschrieben habe, da mir der Tarif im Vergleich zu teuer ist. Wenn ich nun einen anderen Anbieter wählen möchte, muss ich den Vertrag trotzdem noch unterschrieben zurücksenden und ihn dann wieder kündigen oder kann ich mir einfach einen anderen Anbieter aussuchen? Sodass der Grundversorger nur das Gas abrechnet, was bis zum Anbieterwechsel verbraucht wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das hängt von der Situation ab. In der Grundversorgung können Sie einfach einen neuen Vertrag abschließen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wirkt innerhalb von 14 Tagen. Da wir die Umstände nicht im Detail kennen, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem alten Versorger. Sind Sie unsicher, können Sie auch einen neuen Versorger auswählen und die Situation mit diesem besprechen. Die Experten kennen die Rahmenbedingungen und kümmern sich um die Umstellung, sofern diese möglich ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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